Gesetzlich Krankenversicherte
Stand 04/2024
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert versichert sind, sind Sie normalerweise an sogenannte Vertragstherapeut*innen (mit Kassensitz) gebunden. Privatpraxen, d.h. approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen ohne Kassenzulassung, dürfen mit gesetzlichen Krankenkassen nur in Ausnahmefällen abrechnen (Kostenerstattungsverfahren).
Das kann der Fall sein, wenn Sie eine Therapie benötigen aber in einem angemessenen Zeitraum keinen Therapieplatz finden. In diesem Fall haben Sie gemäß § 13 Abs. 3 SGB V das Recht auf Erstattung der Kosten einer notwendigen Behandlung durch Ihren Versicherer, bei einem Behandler mit identischer Qualifikation, auch wenn diese keinen Kassensitz innehaben.
Eine direkte Abrechnung mit der Kasse erfolgt nicht. Im Rahmen der Kostenerstattung schicke ich die Rechnungen direkt an Sie. Sie erhalten, ähnlich wie bei Privatversicherten, eine Erstattung der Kosten von Ihrer Versicherung.
Nicht alle Kassen halten sich an die gesetzlichen Vorgaben. Auf der Seite https://www.therapie.de/psyche/info/ finden Sie viele hilfreiche und gut aufbereitete Informationen rund um das Thema Psychotherapie, einschließlich aller nötigen Informationen zum Thema Kostenerstattung
(https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/).
Hilfe bei Schwierigkeiten im Umgang mit Ihrer Krankenkasse finden Sie zum Beispiel hier: https://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen
Information zur Kostenerstattung - Download