Terminbuchung

Mit der Vereinbarung eines Termins gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein. Nehmen Sie den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, wird ein Ausfallhonorar (durch Ihre Krankenversicherung nicht erstattungsfähig) in Höhe von 75 Euro berechnet. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Termin mindesten 48 Stunden zuvor abgesagt wurde bzw. mir eine Krankschreibung von Ihnen vorliegt.

Ersttermin Folgetermin